Medizinische Behandlungspflege
Für die Inanspruchnahme von medizinischer Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung unerlässlich, wobei die entstehenden Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Zu den verordnungsfähigen Behandlungen zählen eine Vielzahl von Leistungen, darunter:
- Gabe und Überwachung von Medikamenten
- Injektionen wie Insulin oder Heparin
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandswechsel und Wundversorgung aller Art
- Dekubitusversorgung
- Katheterpflege
- Stomaversorgung und -pflege
- Portversorgung
- Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck & Puls)
- Krankenhausvermeidungspflege gemäß § 37.1 SGB V
- und viele weitere Leistungen.
Diese ärztlich verordneten Maßnahmen zielen darauf ab, eine umfassende und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Patienten zu fördern.